"Du sollst die Toten nicht befragen".
von Rudolf Passian
Parapsychologe und Schriftsteller.
Sie werden als geistig tot betrachtet, weil sie zu keiner höheren Erkenntnis vorrückten.
Das Verbot des Totenbefragens kann sich nur auf geistig Tote beziehen, nicht nur auf Jenseitige, sondern
auch auf Menschen, die in Gottferne und ihr damit verbundenen Unwissenheit und Geistesblindheit leben.
Von solchen sind keine brauchbaren Ratschläge für eine positive Lebensgestaltung zu erwarten,
weil sie ja über die wichtigsten Daseinsfragen selber nichts wissen.
Und wer schon im Diesseits unwissend war und nichts dazu gelernt hat, der bleibt es vorerst auch im
Jenseits, denn die Natur macht keine Sprünge.
Eine Befragung Jenseitiger, d. h., ein Kontakt mit ihnen ist naturgesetzlich und selbstverständlich
unter göttlicher Zulassung möglich.
Leute, deren denken und handeln keine Gottbezogenheit erkennen lässt.