Instrumentelle Transkommunikation Tatsachenbericht


Organspende - Organraub?

Organ-Entnahme ist Mord!

von Norbert Knobloch

Organe können nur von Lebenden auf Lebende transplantiert werden – nicht von Toten auf Lebende! Den sog. "Hirn-Tod" gibt es überhaupt nicht; die juristische Definition "Hirn-Tod" ist eine willkürliche Konstruktion und eine Erfindung der Transplantations-Industrie aus niederen Beweggründen: Profit! Die "legalisierte" Organ-Entnahme nach dem Transplantations-Gesetz ist staatlich "legitimierter" Mord!!

Am 25. Mai 2012 wurde das bundesdeutsche Transplantations-Gesetz um einen entscheidenden Punkt erweitert. Ziel: Die bundesdeutschen Bürger sollen möglichst schnell und möglichst alle zu potentiellen Organ-Spendern gemacht werden. So bekamen alle Krankenkassen den Auftrag, ihren Versicherten ab einem Alter von 16 Jahren alle zwei Jahre einen Organspende-Ausweis und (tendenziöses und suggestives) "Informations-Material" zuzuschicken und sie nach ihrer Bereitschaft, Organe zu spenden, zu befragen. In einigen Bundesländern erhalten Bundesbürger, die einen Personal-Ausweis beantragen, gleichzeitig mit den Formularen einen Organspende-Ausweis. Auch wird bereits die Einführung der sogenannten " Widerspruchs-Regelung" gefordert, bei der jeder, der nicht vorher ausdrücklich und schriftlich einer Einwilligung zur Organ-Spende widersprochen hat, im Unglücks-Fall automatisch (sic!) als Organ-Spender gilt! (Die "Widerspruchs-Regelung" gilt bereits in vielen Ländern der Europäischen Union! [S. u.]) Zeitgleich wurde und wird von Politikern in der Öffentlichkeit sowie in Print- und Funkmedien aggressiv für Organ-Spenden geworben und mit perfider Chuzpe die (pseudo-) moralische Keule geschwungen – getarnt als scheinbar "objektive Information". Einziger Grund: Die Bereitschaft zur Organ-Spende ist rückläufig.

Doch vor einer Einwilligungs-Erklärung zur Organ-Spende kann nur eindringlich gewarnt werden! Davon ist unbedingt und dringend abzuraten! (Siehe auch letzten Absatz)

Der "Hirn-Tod" oder "So tot wie nötig, so lebendig wie möglich"

Rechtliche und gesetzliche Voraussetzung für die ungestrafte Organ-Entnahme ist die juristische Definition des sogenannten "Hirn-Todes". Diese willkürliche Konstruktion wurde 1968 von der Harvard-Ad-Hoc-Kommission der medizinischen Fakultät Harvard Medical School der Elite-Universität von Harvard bei Boston erfunden, nachdem Staatsanwaltschaften wegen des Verdachts der vorsätzlichen Tötung als Folge von Organ-Entnahmen gegen Transplantations-Mediziner ermittelt hatten. Der Begriff "Hirn-Tod" ist also eine reine juristische Zweck-Schöpfung in Form einer abstrakten Konstruktion (vergleichbar dem Begriff "Juristische Person") zum Zweck der Straffreiheit von Transplantations-Medizinern.

Diese künstliche Konstruktion soll(te) für den medizinisch-industriellen Komplex das (unlösbare) Dilemma "lösen", dass man einerseits einem lebenden Menschen natürlich keine Organe entnehmen darf, die Organe eines Toten aber nicht zur Transplantation geeignet und damit für die Medizin-Industrie wertlos sind. (Die ersten Transplantationen scheiterten alle wegen der "Ischämie-Problematik" 1): Die Organe stammten von tatsächlichen Toten und waren deswegen nicht mehr vital; die Empfänger starben deshalb nach kurzer Zeit.) Also erfand man den "Hirn-Tod", bei dem der betreffende Mensch angeblich "irreversibel" geschädigt, aber noch am Leben ist – nach dem makaberen, zynischen Motto: "So tot wie nötig, so lebendig wie möglich" (PROF. DR. FRANCO REST). Mit anderen Worten: "Für tot erklärt, weil man etwas von ihnen haben will." (ANDREAS KIRCHMAIR) 2)

"Der Hirntod als Todesdefinition ist eine Erfindung der Intensivmedizin. Er galt ursprünglich als der Zeitpunkt, von dem an ein Mensch dem Sterben überlassen werden darf und muss. Entnahme von Organen aus einem noch lebenden Menschen stellt juristisch eine strafbare Tötung [Mord; § 211 StGB] dar. Um an noch vital-konservierbare Organe heranzukommen, ohne sich strafbar zu machen, ist der »Hirntod« zum »Tod« des Menschen erklärt worden." 3)

Bis dahin hatte auch rechtlich die (empirisch bestätigte, also zutreffende) Definition gegolten, dass ein Mensch erst dann tot sei, wenn sein Herz und seine Atmung irreversibel (sic!) zum Stillstand gekommen seien sowie Geist und Seele den Körper endgültig (sic!) verlassen haben. Das zeigt sich unmißverständlich und zweifelsfrei daran, dass der Körper erkaltet, Totenflecken auftreten, die Leichenstarre eintritt und der Verwesungs-Prozess beginnt. (Vgl. Das Tibetische Totenbuch, Erste vollständige Ausgabe mit einem einleitenden Kommentar des XIV. Dalai Lama, 8. Kapitel: "Natürliche Befreiung durch Erkennen der visuellen Hinweise und Zeichen des Todes", S. 231 – 268, 1. Auflage, Arkana, München 2008)

"Der lebendige Leib ist das körperliche Zeichen des Vorhandenseins der Seele. Patienten mit ausgefallener Hirnfunktion sind dem Tode nahe, aber nicht tot. Sie müssen daher als Lebende behandelt werden." (PROF. DR. RAINER BECKMANN, Richter und Lehrbeauftragter für Medizinrecht; zit. n. Stimme und Gegenstimme, Nr. 31 / 2012. Hervorheb. d. d. Verf.)

Doch nach der neuen, willkürlichen Definition des "Hirn-Todes" gilt ein Mensch schon dann als "tot", wenn sein Gehirn angeblich "irreversibel" zerstört sei, wobei der Begriff "irreversibel" in der Praxis sehr frei interpretiert wird. Auch wird damit willkürlich festgelegt, dass die Persönlichkeit des Menschen im Gehirn liege. Schließlich ist es unsinnig und unredlich, von einem "Hirn-Tod" zu reden: es handelt sich ja nur um ein Gehirn-Versagen, vergleichbar dem Leber- oder Nieren-Versagen. Aber ein Gehirn-Versagen lässt sich natürlich ethisch und juristisch nicht als "Begründung" für eine Organ-Entnahme heranziehen…

Die beiden französischen Ärzte MORALET u. GOULON hatten diesen Zustand zwischen Leben und Tod 1959 ausführlich beschrieben und als "coma dépassé" ("endgültiges Koma") bezeichnet, den betreffenden Menschen aus guten Gründen aber ausdrücklich nicht zur Leiche erklärt. Denn es handelt sich um einen Lebenden, dessen Herz schlägt und den Kreislauf aufrecht erhält. Der Körper ist durchblutet, normal temperiert, und der Stoffwechsel funktioniert. Auch das allerdings funktionsunfähige Gehirn ist durchblutet, nicht erkaltet und nicht in Verwesung.

Bis zu der Einführung dieses juristischen "Todes" wurden solche Menschen noch als Koma-Patienten behandelt. Sie wurden ernährt, gewaschen und in jeder notwendigen Weise gepflegt. Solche Menschen reagieren in vielen Fällen auf äußere Reize wie Stimmen und Musik oder Berührungen und Schmerz und auf soziale Stimuli wie z. B. den Besuch von Angehörigen.

"Hirntote" Patienten produzieren Exkremente und scheiden diese aus; sie können sich erkälten, Fieber bekommen und sich spontan bewegen. Sogar Wunden oder Verletzungen können in vielen Fällen noch ausheilen. Männliche "Hirn-Tote" sind noch zu Erektionen fähig, weibliche "Hirn-Tote" können noch einen Eisprung haben. Weibliche schwangere "Hirn-Tote" lassen den Embryo oder Fetus in ihrem Leib bis zur Reife weiterwachsen, bekommen Wehen und können in vielen Fällen sogar eigenständig gebären; die Babies, die meist jedoch per Operation (Kaiser-Schnitt) ans Licht der Welt geholt werden, sind in der Regel uneingeschränkt lebensfähig. (Seit 2003 sind laut der "Ärzte-Zeitung" vom 24. 06. 2010 zehn positiv beendete Schwangerschaften bei "Hirn-Toten" dokumentiert!)

Den »Hirntod« gibt es überhaupt nicht. Er ist eine Erfindung der "Transplantations-mediziner." (PROF. DR. FRANCO REST; zit. n. Stimme und Gegenstimme, Nr. 31 / 2012)

Doch die sowieso schon willkürliche und fragwürdige, zweifelhafte Definition "Hirn-Tod" ging dem medizinisch-industriellen Komplex noch nicht weit genug. 2008 gingen Transplantations-Mediziner und Juristen in den U.S.A. – wo sonst…?! – gar noch einen Schritt weiter; der Kreis potentieller Organ-Spender wurde um eine vom "Hirn-Tod" unabhängige Patienten-Gruppe erweitert. Hierbei handelt es sich um Patienten mit einem Herz-Stillstand, der jedoch in den meisten Fällen durchaus noch reversibel (rückgängig) gemacht werden könnte. Trotzdem wird bei diesen Patienten ohne Reanimations- Bemühungen schon zwei bis zehn Minuten nach der offiziellen "Feststellung" des "Todes" mit der Organ-Entnahme begonnen – wobei der Patient künstlich beatmet wird (sic!), um die Organe (und den Patienten!) lebend zu halten und möglichst "frisch" entnehmen zu können…

Nur darum geht es schließlich. So definierte die Bundesärztekammer 1982: "Hirntod ist der irreversible Ausfall der gesamten Hirnfunktion." Sofort im Anschluss an diesen (übrigens unsinnigen) Satz spricht sie aus, worum es eigentlich geht: "Damit ist die Entnahme von bis zuletzt durchbluteten Organen bei Toten möglich." Und am 29. 06. 1991 schob der "wissenschaftliche" Beirat der Bundesärztekammer folgende (unwissenschaftliche) Definition nach: "Hirntod ist der Zustand des irreversiblen Erloschenseins der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms bei einer durch kontrollierte Beatmung noch aufrechterhaltener Herz-Kreislauf-Funktion. Der Hirntod ist der Tod des Menschen.4)

Wie der (angebliche) "Tod" eines Menschen mit den oben beschriebenen Phänomenen vereinbar ist, bleibt das Geheimnis des nicht eingetragenen und damit nicht rechtsfähigen Vereins "Bundesärztekammer". Allein zwischen 1968 und 1978, in den ersten zehn Jahren nach der Harvard-Ad-Hoc-Kommission, wurden mindestens 30 unterschiedliche Definitionen des "Hirn-Todes" veröffentlicht – und seitdem bis heute unzählige weitere. Auffällig dabei ist, daß die Kriterien immer weiter gelockert wurden; heute gelten gar 17 mögliche Bewegungen beim Mann und 14 bei der Frau als "vereinbar" mit dem Status einer "Leiche"…

Bezeichnend und verräterisch sowie strafrechtlich relevant: Vor der Organ-Entnahme auf dem Operations- Tisch erhalten solche "Leichen" häufig muskelentspannende und muskellähmende sowie manchmal, immerhin (!), schmerzstillende Medikamente; hier und da bekommen sie sogar auch eine örtliche Anästhesie oder eine Vollnarkose. Nicht selten werden sie auf dem Operations-Tisch festgeschnallt (sic!), um "irritierende" Bewegungen zu verhindern. (Das heißt, dass die Täter, die Transplantations- Mediziner, die Chirurgen, wissen, was sie tun!)

Da ein Schmerz-Empfinden nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, ist in der Schweiz bei der Organ-Entnahme eine Vollnarkose des "Toten" gesetzlich vorgeschrieben…! Damit wird offiziell eingestanden, dass nicht einem Toten, sondern einem Lebenden Organe entnommen werden, denn einen Toten / eine Leiche brauchte man ja nicht zu anästhetisieren / zu narkotisieren! Und in der Tat – wie ein normaler Patient bei normalen Operationen reagiert der "Hirn-Tote" bei der Organ-Entnahme auf den invasiven Eingriff in seinen Körper: Die Puls-Frequenz schnellt hoch, der Blutdruck steigt, Hormone werden ausgeschüttet. Ein Toter / eine Leiche wäre zu solchen Reaktionen natürlich nicht mehr fähig. In der Bundesrepublik wird die Empfehlung einer Vollnarkose gescheut, weil dann auch dem naivsten Laien klar werden würde, dass der angeblich "tote" Organ-Spender in Wirklichkeit noch gar nicht tot ist.

"Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende aufklärten, bekämen wir keine Organe mehr!" (PROF. DR. RUDOLF PICHLMAYR [†], Organspende – Die verschwiegene Seite) 5)

"Hirn-Tod" durch die "Hirntod-Diagnose" oder "Waterboarding für Schwerverletzte"

Der Schlüssel zur Organ-Entnahme ist die Diagnose des "Hirn-Todes", aber die Maßnahmen der Diagnose selber können den "Hirn-Tod" herbeiführen! Die wichtigsten Voraussetzungen sind zwei klinische Untersuchungen, zwischen denen laut Gesetz mindestens zwölf Stunden liegen sollen. Dazu gehören rabiate "Tests", die den Patienten und potentiellen Organ-Spender schwerstens schädigen und sogar zum "Hirn-Tod" führen können. Einer dieser "Tests" besteht darin, dem Patienten vier Grad kaltes Wasser in die Gehörgänge zu spülen.

Kaltes Wasser in den Gehörgängen ist für das Gehirn das Signal, dass der Körper in eiskaltes Wasser gefallen ist, und zugleich meistens mit einem Schock verbunden, der mit dem Verlust des Gleichgewicht-Sinnes und der Orientierung einhergeht. Dabei können vorgeschädigte Menschen "bösartige Herz-Rhythmus-Störungen" erleiden, so der Notfall-Mediziner PROF. DR. MANFRED BLOBNER. Und ein Schwerverletzter ist ja wohl sehr schwer vorgeschädigt…

Zweitens wird durch Wasser in den Gehörgängen der sog. "Tauch-Reflex" ausgelöst, denn wassergefüllte Gehörgänge sind für das Gehirn ein Indikator (Anzeiger) für das Untertauchen des Körpers (s. o.). Beim Tauch-Reflex wird durch die Stimulation (Erregung) des nervus parasympathicus die Atmung zum Stillstand gebracht, der Herzschlag verlangsamt und der Blutkreislauf zentralisiert, das heißt, das Blut wird aus den Extremitäten abgezogen und auf die Durchblutung, also Versorgung der lebenswichtigen inneren Organe konzentriert.

Doch der rabiateste "Test" ist der sog. "Apnoë-Test", mit dem festgestellt werden soll, ob der meist bewusstlose Patient auch ohne künstliche Beatmung weiteratmet bzw. selbsttätig zu atmen beginnt. Der "Apnoë-Test" ist der für die Organ-Mafia heikelste Moment, denn der potentielle Organ-Spender kann dabei tatsächlich sterben – doch dann sind seine Organe nicht mehr brauchbar! Daher werden "notfalls" sogar Wiederbelebungsversuche vorgenommen – aber nicht, um den Patienten zu retten, sondern um ihn am wirklichen Sterben zu hindern!

Beim "Apnoë-Test" wird dem unfreiwilligen, wehr- und hilflosen "Probanden" die künstliche Beatmung bis zu zehn Minuten (sic!) entzogen, und das oft dreimal hintereinander! Dieses "Waterboarding für Schwerverletzte", wie GERHARD WISNEWSKI diese Guantanamo-Folter-Methode (zu)treffend nennt, macht das Erleben des Ertrinkens für das Gehirn und damit für den Patienten perfekt. Diese kontra-produktive und kontra-indizierte "Diagnose-Maßnahme" beeinträchtigt nach Aussagen vieler Ärzte die mögliche Erholung eines hirnverletzten Patienten schwer und kann sogar zu dem (erwünschten…??) "Hirn-Tod" führen!

Denn bekanntlich erleidet das menschliche Gehirn schon nach wenigen Minuten ohne Sauerstoff-Versorgung schwerste, teilweise irreparable Schäden. Wenn man bis zu zehn Minuten wartet, ob nach dem Aussetzen der künstlichen Beatmung eine Spontan-Atmung einsetzt, bedeutet das nichts anderes, als dass man das Gehirn des potentiellen Organ-Spenders wissentlich, wenn nicht vorsätzlich absterben lässt! Und wenn man das dann auch noch dreimal hintereinander macht, dann kann man natürlich einfach, leicht und schnell einen "Hirn-Tod" "diagnostizieren" – den man in vielen Fällen wohl selber erst herbeigeführt hat!

(Übrigens sahen die Harvard-Kriterien ursprünglich auch das Testen des Rückenmarks vor; das wurde aber bald wieder aufgegeben, weil hier jeder "Hirn-Tote" Reflexe zeigt…)

Der (angestrebte…??) "Hirn-Tod" könne durch Behandlungs-Fehler bei der Diagnose entstehen oder bei Schwellen-Patienten gar absichtlich / vorsätzlich herbeigeführt werden, zitiert GERHARD WISNEWSKI den Arzt PROF. DR. ACHIM JAECKEl vom Deutschen Medizin Forum.

EEG: Lizenz zum Ausschlachten

Neben den eben beschriebenen "Tests" ist eine weitere Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben: die Ableitung, Messung und Aufzeichnung der Hirn-Ströme, das Elektro-Enzephalo-Gramm 6) (EEG; von enzephalon, griech.: Gehirn, u. graphein, griech.: schreiben). Ein EEG ist z. B. dann vorgeschrieben, wenn zwischen den klinischen "Tests" weniger als zwölf Stunden liegen. Aber ein EEG kann und darf auch unabhängig davon, also ohne diese "Tests", als vermeintlicher "Beleg" oder "Beweis" eines sogenannten "Hirn-Todes" herangezogen werden. (»Vermeintlich« deshalb, weil erfahrungsgemäß etwa 60 % [sechzig Prozent] der angeblich "Hirn-Toten" wieder zu Bewusstsein kommen können.)

Kouml;nnen die Ärzte also mit oder ohne die oben beschriebenen "Tests" ein EEG mit Null-Linie vorweisen, brauchen sie im Wesentlichen nur noch die Angehörigen des Schwerverletzten, des potentiellen Organ-Spenders, dazu überreden, einer Organ-Entnahme zuzustimmen. Meist ist es in dieser Extrem-Situation aus einleuchtenden Gründen ziemlich einfach und leicht, die unter Schock stehenden Angehörigen zu "bequatschen" (GERHARD WISNEWSKI) und mit (pseudo-) "moralischen" (Pseudo-) "Argumenten" psychologisch unter Druck zu setzen.

Bezeichnend und verräterisch sowie wiederum strafrechtlich relevant ist es allerdings, dass immer wieder vorgeschriebene EEGs aus dem maßgeblichen Dokument der Akten, dem Hirntod-Protokoll, verschwinden. Doch ohne aktenkundigen "Nachweis" des "Hirn-Todes" hätten die Organ-Entnahmen von Rechts wegen gar nicht durchgeführt werden dürfen!

Auch kommt es offenbar nicht selten vor, dass die Angehörigen für die Abnahme eines EEGs des Verletzten ohne Angabe von Gründen aus dem Zimmer geschickt werden, und dass diese Abnahme, die normalerweise 20 Minuten dauert, sich über anderthalb Stunden erstreckt…

Das alles ist, sehr zurückhaltend formuliert, äußerst suspekt (verdächtig)… GERHARD WISNEWSKI spricht denn auch in Bezug auf das EEG von einer "Lizenz zum Ausschlachten".

Lizenz zum Töten oder Mord durch Organ-Entnahme

Es ist zugleich auch eine"Lizenz zum Töten"; (GERHARD WISNEWSKI), denn noch ist der potentielle Organ-Spender ja nicht tot – getötet wird er erst durch die Organ-Entnahme:" Der Organismus stirbt während der Operation (Explantation) im Rahmen der Kochsalz-Durchspülung des Kreislauf-Systems ab", zitiert WISNEWSKI den Bonner Hirn-Forscher PROF. DR. DETLEF LINKE. Die Zeitschrift "Der Theologe" fasst die Aussagen der weltweiten Ethik-Kommissionen zusammen: "Tot ist keiner von ihnen; alle werden zum Zwecke der Organ-entnahme getötet." 7) Zahlreiche internationale Ärzte wie z. B. der britische Kardiologe PROF. DR. DAVID EVANS sprechen es denn auch klipp und klar aus: "Organentnahme ist Mord." Einem lebendem Menschen Organe zu entnehmen ist in der Tat nichts anders als Mord.

Mit "tödlicher" Sicherheit ist davon auszugehen, dass es in der Transplantations-Industrie nicht nur "Unregelmäßigkeiten" auf der Seite der Organ-Empfänger gibt. (Vgl. die jüngsten Transplantations-Skandale in Göttingen, Leipzig und Münster, wo reiche und prominente potentielle Organ-Empfänger auf den Wartelisten nach oben bzw. vorne manipuliert wurden.) Ein Medizin-Betrieb, der auf der Seite der Empfänger manipuliert, manipuliert erst recht auch auf der Seite der Spender, unterstellt GERHARD WISNEWSKI dem medizinisch-industriellen Komplex organisierte Kriminalität. Und das ist dann oft gleichbedeutend mit "heimtückischer Tötung aus niederen Beweggründen" – das ist nach § 211 StGB die Definition von Mord 8): "Denn entweder wird beim »Hirntod« ein wenig nachgeholfen. Oder ein Mensch, der in Wirklichkeit gar nicht »hirntot« ist, wird zur Tötung durch Organentnahme freigegeben." (GERHARD WISNEWSKI, "Organspende: Vorsicht, Mord!", 23. 07. 2012, KOPP ONLINE)

Organ-Spender: Potentielles Schlachtvieh

"Was aber ergibt es für einen Sinn, einen Patienten sterben zu lassen oder zu töten, um einen anderen zu retten?" fragt WISNEWSKI zu Recht und gibt gleich auch die richtige Antwort: "Medizinisch natürlich gar keinen. Den Unterschied macht allein das Geld: Die horrenden Summen, die für Transplantationen fließen." (GERHARD WISNEWSKI, a. a. O.)

Es geht, wie heute immer und überall, wieder einmal nur um Geld, Gewinn und Profit. Dafür gehen die Transplantations-Mediziner buchstäblich über Leichen – die Leichen der Organ-Spender: "Jeder Spender ist potenzielles Schlachtvieh." (GERHARD WISNEWSKI, a. a. O.)

"Der Markt der Transplantations- und Pharma-Industrie ist Milliarden von Euro schwer" schreibt der Sachbuch-Autor RICHARD FUCHS in seinem Buch "Eine Kurzgeschichte des »Hirntodes«". Laut FUCHS betrugen die Fall-Pauschalen für Transplantationen im Jahr 2011 je nach Organ und Aufwand zwischen € 18.000 und € 215.000. Doch dabei bleibt es nicht.

Das Immun-System des Empfängers muss mit synthetisch-allopathischen Medikamenten künstlich unterdrückt werden, sonst würde es das fremde Organ abstoßen. Der Markt für diese sog. "Immun-Suppressiva", die übrigens auch als sog. "Zytostatika" in der zynisch sog. Chemo-"Therapie" bei Krebs-Patienten eingesetzt werden (sic!), beträgt nach FUCHS 1,6 Milliarden Euro pro Jahr. Trotzdem kommt es immer wieder zu Abstoß-Reaktionen, die weitere Transplantationen notwendig machen, für die wieder neue Organe gebraucht werden.

Aber auch das ist noch nicht alles. Die Spender-Organe "halten" im Durchschnitt lediglich sieben Jahre. Danach werden ein neues Organ und eine erneute Transplantation notwendig. Ein Fremdorgan-Empfänger braucht also bis an sein Lebensende beliebig oft ein neues Organ. Zusätzlich braucht er lebenslang Medikamente gegen Pilze und Mikro-Organismen, die sonst seinen Organismus wegen seines künstlich unterdrückten Immun-Systems befallen würden. Ein Transplantations-Patient hat einen zwangsläufigen Monats-Verbrauch an Medikamenten in Höhe von mehreren Tausend Euro! Diese ständige massive Einnahme von Medikamenten kann wiederum weitere seiner eigenen Organe schädigen, die dann ebenfalls im Rahmen einer weiteren Transplantation "ausgetauscht" werden müssen. Eine Goldgrube für Transplantations- und Pharma-Industrie und ein "Perpetuum Mobile" des Profits! Genannt werden müssen hier insbesonders Eurotransplant und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO).

Der rechtliche Aspekt

Zwei Jahre nach Erfindung der willkürlichen Definition des "Hirn-Todes" wurde in den Kommentar des Strafgesetzbuches (StGB) eine ergänzende Änderung eingefügt, nach der "die bisherige Definition des Todeszeitpunktes aufzugeben und dieser zu fixieren ist auf die totale Zerstörung des Gehirns".9) ("Ich mach´ mir meine Welt, so wie sie mir gefällt…")

Aber es gibt trotzdem noch etliche Verletzungen und Verstöße gegen Recht und Gesetz: Die amtliche Todes-Bescheinigung (Leichenschauschein / Totenschein) nennt als Zeitpunkt des "Todes" das Datum und die Uhrzeit, die im Hirntod-Protokoll angegeben sind. Das amtliche Dokument des Totenscheins sagt also eindeutig aus, dass es sich ab diesem Zeitpunkt offiziell um eine "Leiche" handelt. Doch eine Leiche / ein Toter ist per Gesetz ausdrücklich vor der "Störung der Totenruhe" und der "Leichenschändung" geschützt (§ 168 StGB)!

Hier nun die Beschreibung der Organ-Entnahme: Der Körper des unglücklichen "Spenders" wird vom Hals bis zum Schambein mittels Skalpell, Säge, Hammer und Meisel mit brachialer Gewalt aufgetrennt. (Es geht nicht ohne Gewalt!) Die beiden entstehenden Körperhälften werden aufgeklappt, so dass sie eine Art "Wanne" bilden, die mit 15 Liter eiskalten Wassers gefüllt wird. Die Organe werden mit einer 4° Celsius kalten N&auuml;hrlösung durchspült; das Blut wird abgesaugt. Die Chirurgen legen bei schlagendem Herzen (sic!) die Organe frei und präparieren sie für die Entnahme. Bei dieser Arbeit an dem aufgeschnittenen, klaffenden Körper des (lebenden!) "Spenders" schwappt die zugefügte Flüssigkeit über. Der Boden wird deshalb mit Tüchern ausgelegt; die Ärzte stehen bis zu den Knöcheln in Blut und Wasser.

Wenn das keine "Störung der Totenruhe" und keine "Leichenschändung" ist, dann brauchen wir diese Paragraphen des Strafgesetzbuches nicht mehr! (Eine testamentarische Verfügung, seine eigenen sterblichen Überreste nach dem [realen] Tod an Tiere zu verfüttern, ist dagegen "ungültig"! Mehr Bigotterie und Heuchelei des Gesetzgebers sind nicht mehr möglich!)

Handlungen an einem Menschen dürfen nur mit dessen Einwilligung vorgenommen werden (ohne Unterschrift des Patienten darf z. B. nicht operiert werden!). In Notfällen und bei Kindern, Unmündigen und Bewusstlosen muss "zum Wohle des Patienten" und nach dessen "mutmaßlichen Willen" gehandelt werden ("Geschäftsführung ohne Auftrag"). Bei den "Tests" zur "Hirntod-Diagnose" handelt es sich zweifelsfrei um einen Patienten, aber es liegt kein Notfall vor. Außerdem wird nicht zum Wohle des Patienten (Spenders), sondern zum Wohle unbekannter Dritter (Empfänger) gehandelt. Damit sind die Straftatbestände der (gefährlichen) Körperverletzung (evtl. mit Todesfolge) (§ 223 StGB), der Verletzung des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) und des Verstoßes gegen Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 beschlossenen Fassung erfüllt.

Mit der Befragung der Angehörigen werden diese aufgefordert, etwas zu "spenden", das ihnen gar nicht gehört (Organe eines Dritten). Zudem ist die Befragung auch rechtlich unzulässig: In dem Artikel "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" des Baden-Württembergischen Justiz-Ministeriums heisst es auf Seite 9: "Ein Bevollmächtigter kann an Ihrer Stelle nicht in eine Organspende einwilligen." Dabei hat ein Angehöriger in der Regel nicht einmal den Status eines Bevollmächtigten. Außerdem wird mit der Einwilligung der Angehörigen zur Organ-Spende ein Vertrag zu Lasten Dritter (des "Hirntoten") geschlossen; solche Verträge aber sind de jure sittenwidrig und somit null und nichtig, also unwirksam.

Vorsicht im Ausland!

Bei der "erweiterten Zustimmungs-Regelung" muss der potentielle Organ-Spender zu Lebzeiten einer Organ-Entnahme persönlich schriftlich zugestimmt haben. Liegt keine schriftliche Zustimmung vor, können Angehörige nach dem "mutmaßlichen Willen" des Verunglückten / Verletzten oder Sterbenden entscheiden. Diese Regelung gilt derzeit noch in folgenden Ländern: der Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Litauen, Malta, den Niederlanden, Rumänien, der Schweiz u. der Türkei.

Bei der "Widerspruchs-Regelung" wird der Verunglückte / Verletzte oder Sterbende automatisch (!) zum Organ-Spender, wenn er einer Organ-Entnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen hat! Die Angehörigen haben in diesem Fall kein Widerspruchs-Recht! Diese Regelung gilt bereits in folgenden Ländern: Italien, Luxembourg, Österreich, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Die "Widerspruchs-Regelung" kann allerdings mit dem Einspruchs-Recht der Angehörigen verbunden sein, wie es in Belgien, Finnland, Norwegen und Russland derzeit noch der Fall ist.

Achtung: In Bulgarien gilt noch nicht einmal die "Widerspruchs-Regelung"! Dort gilt ohne Ausnahme die sogenannte "Notstands-Regelung": Bei jedem Verunglückten / Verletzten oder Sterbenden kann und darf entnommen werden, was jeweils "dringend benötigt" wird! (Es sollte also jeder, der sicher gehen will, einen Bogen um Bulgarien machen!)

Übrigens können sich die Bestimmungen jederzeit ändern; daher stets aktuell informieren!

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt, den entsprechenden Organspende-Ausweis bei seinen persönlichen Papieren und zusätzlich ein Beiblatt in der Sprache des entsprechenden Landes bei sich zu tragen. In Österreich kann und sollte man sich in das Widerspruchs-Register (www.goeg.at/de/Widerspruchsregister) eintragen lassen, auch und vor allem als Ausländer. Der Verfasser empfiehlt außerdem, unbedingt einen speziellen Nicht-Organ-Spende-Ausweis auszufüllen und, im Ausland zusammen mit dem Beiblatt, stets bei sich zu tragen sowie ein Doppel bei einem Notar oder bei Verwandten zu hinterlegen! (Es kann sinnvoll sein, zusätzlich "HIV-positiv" / "AIDS" oder auch "Hepatitis C" als vorgebliche Erkrankungen in den Ausweis einzutragen…) Solche Ausweise können von dem Verein "Kritische Aufklärung über Organtransplantation" (KAO e. V.) www.initiative-kao.de – sowie über die Seiten www.transplantation-information.de und www.organwahn.de bezogen oder dort ausgedruckt werden. Denn sonst könnte das Horror-Szenario billiger B-Movies zur Wirklichkeit und damit zum Albtraum werden: bei lebendigem Leibe, bei (vollem) Bewusstsein, gefesselt und angeschnallt auf dem OP-Tisch, ohne Betäubung und ohne Schmerzmittel ausgeweidet und ausgeschlachtet, das heißt, im OP-Saal ermordet zu werden.

"Jeder, der sich zur Organspende bereit erklärt hat oder dessen Angehörige nach seinem »Tode« dem zustimmen; jeder, der in einem Land »stirbt«, in dem die sog. Widerspruchsregelung gilt, ohne dass er seinen Widerspruch dort hat registrieren lassen, muss wissen, dass nach seinem »Tode« nur lebend-frische Organe entnommen und transplantiert werden können, nicht leblose Organe einer Leiche." (GEORG MEINECKE, Organspende – »Ja« oder »Nein«. Eine Entscheidungshilfe; Hervorheb. d. d. Verf.)

Norbert Knobloch

Anmerkungen:

Ein Mensch wird nach seinem Tode um acht bis fünfzehn Gramm leichter und "nimmt" einen Teil seines Blutes "mit". (Das stimmt mit den Aussagen des Tibetischen Totenbuches und des Alten Testamentes der Bibel überein: "Des Leibes Leben ist in seinem Blut" [3. Buch Mosis, Kapitel 17, Vers 11]) Der Schweizer Diplom-Ingenieur und Heiler MARTIN FRISCHKNECHT alias ROLF CARSON nimmt daher an, dass das Blut ein Teil der Seele ist. (Das ist der Grund dafür, dass die "Zeugen Jehovas" Blut-Transfusionen selbst zur Lebensrettung ablehnen und verweigern.) Folgendes ist laut MARTIN FRISCHKNECHT wissenschaftlich nachgewiesen: Wer bei optimaler Gesundheit Blut gespendet hat, aber danach an irgendeiner Infektion erkrankt, dessen von ihm getrenntes Spender-Blut weist die gleiche Infektion auf! (Das erklärt die vermeintlich "unerklärlichen" Übertragungen von Krankheiten selbst bei total fachgerechter Abnahme, Behandlung und Lagerung von Spender-Blutkonserven!) (Nach ROLF CARSON, Zukunftschance Gesundheit, Günter Albert Ulmer Verlag, Tuningen 2009, S. 185)

Der französische Heilpraktiker JEAN-CLAUDE ALIX vom Naturheilzentrum Buchweizenberg in Solingen-Ohligs im Bergischen Land schreibt in seinem Buch "Es geht um Ihr Blut", dass PROF. DR. CHRISTIAAN BARNARD, der südafrikanische Pionier der Herz-Transplantation (erste Verpflanzung des Herzens eines Toten [!] am 3. Dez. 1967; der Empfänger überlebte eben deswegen nur 18 Tage), bei seinen Patienten gravierende negative Veränderungen ihrer Persönlichkeiten registrierte. Und Anfang 2000 ging ein geradezu mysteriöser Fall durch die amerikanische Presse: Ein junges Mädchen, das ein fremdes Herz implantiert bekommen hatte, litt jede Nacht unter Albträumen. Sie erlebte, dass sie erstochen wurde. Es stellte sich heraus, dass der Spender ihres neuen Herzens tatsächlich ermordet, und zwar erstochen worden war. Der Traum war so klar, dass die Polizei nach der Beschreibung des Mädchens den Täter / Mörder ergreifen konnte, der anschließend die Tat / den Mord sogar gestand. (Nach JEAN-CLAUDE ALIX, Es geht um Ihr Blut, Spurbuchverlag, Baunach 2009, S. 113 / 114)

Der Buch-Autor PIERRE DE FORÊT, der willentlich "Reisen" in die geistige Welt unternehmen kann, schreibt: "Ich möchte an dieser Stelle den Hinweis geben, dass die Entnahme von Transplantaten aus seinem Körper von jedem Verstorbenen als Horrorszenario erfahren wird. Es widersprach selbst bei vorangegangener eigener Zustimmung seiner Vorstellung, dass er als geistiges Wesen vollkommen bewusst beobachten würde, wie sein Körper ausgeschlachtet wird. Sieht nun der Verstorbene, wie seinem Körper Organe entnommen werden, dann durchleidet er Vernichtungsängste, die nur mit euren religiösen Vorstellungen der Hölle verglichen werden können. Er wird das Ärzteteam in seiner Wahrnehmung als seine eigenen Mörder identifizieren." (PIERRE DE FORÊT, "Im Herzen der Wirklichkeit" und "Die Geburt der Seele"; zit. n. WERNER HANNE, Organwahn. Der fatale Irrtum von der Heilung durch Fremdorgane, 3. Auflage, Juni 2013, S. 25, © WERNER HANNE, Mai 2012)

Abschließend noch einige intuitive Eingebungen, die eine spirituell entwickelte deutsche Frau hatte:

"Unter gemeinwohlorientierten Gesichtspunkten hätte die Neufassung des deutschen Organtransplantations-gesetzes auf ein Verbot dieser medizinischen Intervention hinauslaufen müssen, da immer nur wenige Menschen hiervon einen – fraglichen – Nutzen (Lebensverlängerung) haben und die Mehrzahl der Versicherten diese teure Medizin mitfinanzieren muss, ganz abgesehen von den vielen unlösbaren ethischen, sozialen, medizinischen und anderen Problemen, die mit der Organtransplantationsmedizin verbunden sind."

Gerade weil so viele Menschen heute den Kontakt zu ihrer geistigen Heimat verloren haben, klammern sie sich an jeden Strohhalm, der sie noch einige Wochen auf der Erde länger leben lässt. Sie können ihr Schicksal nicht annehmen, weil der innere Zugang zu dem Wissen verlorengegangen ist, dass die Person nicht stirbt, sondern in ihre jenseitige Heimat zurückkehrt."

"Kranke, die sich an die Hoffnung klammern, es möge endlich ein gesunder Mensch sterben, damit sie mit dessen Herz, Leber oder Niere weiterleben können, handeln aus niederem Selbsterhaltungstrieb. Niemand würde einer Organtransplantation zustimmen, wenn er all die Zusammenhänge sehen könnte. Der unheilbar Kranke würde seinem Lebensende gefasst und oft sogar mit Freude entgegensehen, weil ihm klar wäre, was am anderen Ende des Tunnels auf ihn wartet." (Aus dem Buch "Am Anfang war das Wort", www.paulyverlag.de; zit. n. WERNER HANNE, Organwahn, a. a. O., S. 24)

1) »Ischämie« (Blutleere) ist die Unterversorgung eines Gewebes mit Sauerstoff. Dadurch kommt der zelluläre Stoffwechsel zum Erliegen, was bei entsprechender Dauer zum Absterben der Zellen führt.

2) ANDREAS KIRCHMAIR, ehemaliger Präsident eines österreichischen Patienten-Vereins; zit. n. WERNER HANNE, Organwahn. Der fatale Irrtum von der Heilung durch Fremdorgane, 3. Aufl., Juni 2013, S. 32; © 2012 W. H.

3) PROF. DR. KLAUS-PETER JÖRNS, Leiter des Instituts für Religions-Soziologie der Theologischen Fakultät der Wilhelm-Humboldt-Universität Berlin (www.dober.de/ethik-organspende/hirnarb.html); zit. n. WERNER HANNE, Organwahn, a. a. O., S. 8 / 9; Anm. d. d. Verf.

4) Zit. n. WERNER HANNE, Organwahn, a. a. O., S. 7

5) PROF. DR. RUDOLF PICHLMAYR, ehemaliger Leiter der Abteilung Transplantations-Chirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover, in: "Organspende – die verschwiegene Seite"; zit. n. WERNER HANNE, Organwahn, a. a. O., S. 16

6) Ein Elektro-Enzephalo-Gramm (EEG) ist die graphische Darstellung der Ableitung und Messung der elektrischen Aktivität des Gehirns (der "Hirn-Ströme") an der Oberfläche des Kopfes.

7) Der Theologe, Nr. 17 ( www.theologe.de/theologe17.htm); zit. n. WERNER HANNE, Organwahn, a. a. O., S. 9

8) "Heimtücke& quot; ist erfüllt, wenn das Opfer "arglos", d. h. ahnungs- und wehrlos ist; "niedere Beweggründe" sind z. B. Habgier, Ruhmsucht oder die Verdeckung einer anderen Straftat. Arglosigkeit der Opfer (nicht aufgeklärte Spender) und Habgier, evtl. auch Ruhmsucht der Täter (Ärzte) liegen bei Organ-Transplantationen meistens vor.

9) SCHÖNKE / SCHRÖDER, Strafgesetzbuch / Kommentar, 15. Auflage 1970; zit. n. WERNER HANNE, a. a. O., S.22

Quellen:

RICHARD FUCHS, Eine Kurzgeschichte des "Hirntodes", www.oeptc.at/fachbereich/hirntod/Hirntod.html

RICHARD FUCHS, Tod bei Bedarf, Plenarprotokoll 13 / 99 vom 19. 04. 1996

WERNER HANNE, Wer profitiert von Organtransplantationen?, in: "mehr wissen, besser leben", 30. April 2012;

WERNER HANNE, Organwahn. Der fatale Irrtum von der Heilung durch Fremdorgane, 3. Auflage, Juni 2013, © WERNER HANNE, Mai 2012; siehe auch www.organwahn.de

GEORG MEINECKE, Organspende – »Ja« oder »Nein«. Eine Entscheidungshilfe

GERHARD WISNEWSKI, "Organspende: Vorsicht, Mord!", 23. 07. 2012, KOPP ONLINE,
http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/gerhard-wisnewski/organspende-vorsicht-mord.html; © G. WISNEWSKI

"Ende der Täuschungen von Organspendern gefordert", Pressemitteilung von KAO e. V. (Verein für Kritische Aufklärung über Organtransplantation), http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?Aktion=jour_pm&r=504238

Stimme und Gegenstimme (S & G) Handexpress, Ausgabe 31 / 12: "Zu Organspende", CH-9428 Walzenhausen,
www.anti-zensur.info

"Wozu Hirntote noch in der Lage sind", http://www.diagnose-hirntod.de/?p=219#more-219

"Achtung Urlaub!", http://krankenkassen.de/ausland/organspende/

www.organspendeinfo.de/Information/studien-und-gesetz/gesetz/

www.subventionsberater.de/sterben/warei.htm

news.doccheck.com.de/article/202823-die-untoten-hirntoten/


Kommentar von Rudolf Passian zum Thema Organentnahme/Organraub


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