Organ-Entnahme ist Mord!
von Norbert Knobloch
Organe können nur von Lebenden auf Lebende transplantiert
werden – nicht von Toten auf Lebende! Den sog. "Hirn-Tod" gibt es überhaupt nicht; die
juristische Definition "Hirn-Tod" ist eine willkürliche Konstruktion und eine Erfindung der
Transplantations-Industrie aus niederen Beweggründen: Profit! Die "legalisierte" Organ-Entnahme
nach dem Transplantations-Gesetz ist staatlich "legitimierter" Mord!!
Am 25. Mai 2012 wurde das bundesdeutsche Transplantations-Gesetz um einen entscheidenden Punkt
erweitert. Ziel: Die bundesdeutschen Bürger sollen möglichst schnell und möglichst alle zu
potentiellen Organ-Spendern gemacht werden. So bekamen alle Krankenkassen den Auftrag, ihren Versicherten ab
einem Alter von 16 Jahren alle zwei Jahre einen Organspende-Ausweis und (tendenziöses und suggestives)
"Informations-Material" zuzuschicken und sie nach ihrer Bereitschaft, Organe zu spenden, zu befragen.
In einigen Bundesländern erhalten Bundesbürger, die einen Personal-Ausweis beantragen, gleichzeitig
mit den Formularen einen Organspende-Ausweis. Auch wird bereits die Einführung der sogenannten "
Widerspruchs-Regelung" gefordert, bei der jeder, der nicht vorher ausdrücklich und schriftlich einer
Einwilligung zur Organ-Spende widersprochen hat, im Unglücks-Fall automatisch (sic!) als Organ-Spender
gilt! (Die "Widerspruchs-Regelung" gilt bereits in vielen Ländern der Europäischen Union!
[S. u.]) Zeitgleich wurde und wird von Politikern in der Öffentlichkeit sowie in Print- und Funkmedien aggressiv
für Organ-Spenden geworben und mit perfider Chuzpe die (pseudo-) moralische Keule geschwungen –
getarnt als scheinbar "objektive Information". Einziger Grund: Die Bereitschaft zur Organ-Spende ist
rückläufig.
Doch vor einer Einwilligungs-Erklärung zur Organ-Spende kann nur eindringlich
gewarnt werden! Davon ist unbedingt und dringend abzuraten!
(Siehe auch letzten Absatz)
Der "Hirn-Tod" oder "So tot wie nötig, so lebendig wie möglich"
Rechtliche und gesetzliche Voraussetzung für die ungestrafte Organ-Entnahme ist die juristische Definition
des sogenannten "Hirn-Todes". Diese willkürliche Konstruktion wurde 1968 von der
Harvard-Ad-Hoc-Kommission der medizinischen Fakultät Harvard Medical School der
Elite-Universität von Harvard bei Boston erfunden, nachdem Staatsanwaltschaften wegen des Verdachts der
vorsätzlichen Tötung als Folge von Organ-Entnahmen gegen Transplantations-Mediziner ermittelt hatten.
Der Begriff "Hirn-Tod" ist also eine reine juristische Zweck-Schöpfung in Form einer abstrakten
Konstruktion (vergleichbar dem Begriff "Juristische Person") zum Zweck der Straffreiheit von
Transplantations-Medizinern.
Diese künstliche Konstruktion soll(te) für den medizinisch-industriellen Komplex das
(unlösbare) Dilemma "lösen", dass man einerseits einem lebenden Menschen natürlich
keine Organe entnehmen darf, die Organe eines Toten aber nicht zur Transplantation geeignet und damit für die
Medizin-Industrie wertlos sind. (Die ersten Transplantationen scheiterten alle wegen der
"Ischämie-Problematik" 1): Die Organe stammten von tatsächlichen Toten und waren
deswegen nicht mehr vital; die Empfänger starben deshalb nach kurzer Zeit.) Also erfand man den
"Hirn-Tod", bei dem der betreffende Mensch angeblich "irreversibel" geschädigt, aber
noch am Leben ist – nach dem makaberen, zynischen Motto: "So tot wie nötig, so lebendig wie
möglich" (PROF. DR. FRANCO REST). Mit anderen Worten: "Für tot erklärt, weil man
etwas von ihnen haben will." (ANDREAS KIRCHMAIR) 2)
"Der Hirntod als Todesdefinition ist eine Erfindung der Intensivmedizin. Er galt ursprünglich als der
Zeitpunkt, von dem an ein Mensch dem Sterben überlassen werden darf und muss. Entnahme von Organen
aus einem noch lebenden Menschen stellt juristisch eine strafbare Tötung [Mord; § 211 StGB] dar. Um an
noch vital-konservierbare Organe heranzukommen, ohne sich strafbar zu machen, ist der »Hirntod« zum »Tod«
des Menschen erklärt worden." 3)
Bis dahin hatte auch rechtlich die (empirisch bestätigte, also zutreffende) Definition gegolten, dass ein
Mensch erst dann tot sei, wenn sein Herz und seine Atmung irreversibel (sic!) zum Stillstand gekommen seien
sowie Geist und Seele den Körper endgültig (sic!) verlassen haben. Das zeigt sich
unmißverständlich und zweifelsfrei daran, dass der Körper erkaltet, Totenflecken auftreten, die
Leichenstarre eintritt und der Verwesungs-Prozess beginnt. (Vgl. Das Tibetische Totenbuch, Erste
vollständige Ausgabe mit einem einleitenden Kommentar des XIV. Dalai Lama, 8. Kapitel:
"Natürliche Befreiung durch Erkennen der visuellen Hinweise und Zeichen des Todes",
S. 231 – 268, 1. Auflage, Arkana, München 2008)
"Der lebendige Leib ist das körperliche Zeichen des Vorhandenseins der Seele. Patienten mit
ausgefallener Hirnfunktion sind dem Tode nahe, aber nicht tot. Sie müssen daher als Lebende behandelt
werden." (PROF. DR. RAINER BECKMANN, Richter und Lehrbeauftragter für Medizinrecht; zit. n.
Stimme und Gegenstimme, Nr. 31 / 2012. Hervorheb. d. d. Verf.)
Doch nach der neuen, willkürlichen Definition des "Hirn-Todes" gilt ein Mensch schon dann als
"tot", wenn sein Gehirn angeblich "irreversibel" zerstört sei, wobei der Begriff
"irreversibel" in der Praxis sehr frei interpretiert wird. Auch wird damit willkürlich festgelegt, dass
die Persönlichkeit des Menschen im Gehirn liege. Schließlich ist es unsinnig und unredlich, von einem
"Hirn-Tod" zu reden: es handelt sich ja nur um ein Gehirn-Versagen, vergleichbar dem
Leber- oder Nieren-Versagen. Aber ein Gehirn-Versagen lässt sich natürlich ethisch und juristisch nicht
als "Begründung" für eine Organ-Entnahme heranziehen…
Die beiden französischen Ärzte MORALET u. GOULON hatten diesen Zustand zwischen Leben und
Tod 1959 ausführlich beschrieben und als "coma dépassé" ("endgültiges
Koma") bezeichnet, den betreffenden Menschen aus guten Gründen aber ausdrücklich nicht zur
Leiche erklärt. Denn es handelt sich um einen Lebenden, dessen Herz schlägt und den Kreislauf
aufrecht erhält. Der Körper ist durchblutet, normal temperiert, und der Stoffwechsel funktioniert. Auch
das allerdings funktionsunfähige Gehirn ist durchblutet, nicht erkaltet und nicht in Verwesung.
Bis zu der Einführung dieses juristischen "Todes" wurden solche Menschen noch als
Koma-Patienten behandelt. Sie wurden ernährt, gewaschen und in jeder notwendigen Weise gepflegt. Solche
Menschen reagieren in vielen Fällen auf äußere Reize wie Stimmen und Musik oder
Berührungen und Schmerz und auf soziale Stimuli wie z. B. den Besuch von Angehörigen.
"Hirntote" Patienten produzieren Exkremente und scheiden diese aus; sie können sich
erkälten, Fieber bekommen und sich spontan bewegen. Sogar Wunden oder Verletzungen können in
vielen Fällen noch ausheilen. Männliche "Hirn-Tote" sind noch zu Erektionen fähig,
weibliche "Hirn-Tote" können noch einen Eisprung haben. Weibliche schwangere
"Hirn-Tote" lassen den Embryo oder Fetus in ihrem Leib bis zur Reife weiterwachsen, bekommen
Wehen und können in vielen Fällen sogar eigenständig gebären; die Babies, die meist jedoch per
Operation (Kaiser-Schnitt) ans Licht der Welt geholt werden, sind in der Regel uneingeschränkt
lebensfähig. (Seit 2003 sind laut der "Ärzte-Zeitung" vom 24. 06. 2010 zehn positiv beendete
Schwangerschaften bei "Hirn-Toten" dokumentiert!)
Den »Hirntod« gibt es überhaupt nicht. Er ist eine Erfindung der "Transplantations-mediziner."
(PROF. DR. FRANCO REST; zit. n. Stimme und Gegenstimme, Nr. 31 / 2012)
Doch die sowieso schon willkürliche und fragwürdige, zweifelhafte Definition "Hirn-Tod"
ging dem medizinisch-industriellen Komplex noch nicht weit genug. 2008 gingen Transplantations-Mediziner und
Juristen in den U.S.A. – wo sonst…?! – gar noch einen Schritt weiter; der Kreis potentieller Organ-Spender wurde
um eine vom "Hirn-Tod" unabhängige Patienten-Gruppe erweitert. Hierbei handelt es sich um
Patienten mit einem Herz-Stillstand, der jedoch in den meisten Fällen durchaus noch reversibel
(rückgängig) gemacht werden könnte. Trotzdem wird bei diesen Patienten ohne Reanimations-
Bemühungen schon zwei bis zehn Minuten nach der offiziellen "Feststellung" des "Todes"
mit der Organ-Entnahme begonnen – wobei der Patient künstlich beatmet wird (sic!), um die Organe (und den
Patienten!) lebend zu halten und möglichst "frisch" entnehmen zu können…
Nur darum geht es schließlich. So definierte die Bundesärztekammer 1982: "Hirntod ist der
irreversible Ausfall der gesamten Hirnfunktion." Sofort im Anschluss an diesen (übrigens unsinnigen)
Satz spricht sie aus, worum es eigentlich geht: "Damit ist die Entnahme von bis zuletzt durchbluteten Organen
bei Toten möglich." Und am 29. 06. 1991 schob der "wissenschaftliche" Beirat der
Bundesärztekammer folgende (unwissenschaftliche) Definition nach: "Hirntod ist der Zustand des
irreversiblen Erloschenseins der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms bei einer
durch kontrollierte Beatmung noch aufrechterhaltener Herz-Kreislauf-Funktion. Der Hirntod ist der Tod des
Menschen.4)
Wie der (angebliche) "Tod" eines Menschen mit den oben beschriebenen Phänomenen
vereinbar ist, bleibt das Geheimnis des nicht eingetragenen und damit nicht rechtsfähigen Vereins
"Bundesärztekammer". Allein zwischen 1968 und 1978, in den ersten zehn Jahren nach der
Harvard-Ad-Hoc-Kommission, wurden mindestens 30 unterschiedliche Definitionen des "Hirn-Todes"
veröffentlicht – und seitdem bis heute unzählige weitere. Auffällig dabei ist, daß die Kriterien immer
weiter gelockert wurden; heute gelten gar 17 mögliche Bewegungen beim Mann und 14 bei der Frau als
"vereinbar" mit dem Status einer "Leiche"…
Bezeichnend und verräterisch sowie strafrechtlich relevant: Vor der Organ-Entnahme auf dem Operations-
Tisch erhalten solche "Leichen" häufig muskelentspannende und muskellähmende sowie
manchmal, immerhin (!), schmerzstillende Medikamente; hier und da bekommen sie sogar auch eine örtliche
Anästhesie oder eine Vollnarkose. Nicht selten werden sie auf dem Operations-Tisch festgeschnallt (sic!),
um "irritierende" Bewegungen zu verhindern. (Das heißt, dass die Täter, die Transplantations-
Mediziner, die Chirurgen, wissen, was sie tun!)
Da ein Schmerz-Empfinden nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, ist in der Schweiz bei der
Organ-Entnahme eine Vollnarkose des "Toten" gesetzlich vorgeschrieben…! Damit wird offiziell
eingestanden, dass nicht einem Toten, sondern einem Lebenden Organe entnommen werden, denn einen Toten /
eine Leiche brauchte man ja nicht zu anästhetisieren / zu narkotisieren! Und in der Tat – wie ein normaler
Patient bei normalen Operationen reagiert der "Hirn-Tote" bei der Organ-Entnahme auf den invasiven
Eingriff in seinen Körper: Die Puls-Frequenz schnellt hoch, der Blutdruck steigt, Hormone werden
ausgeschüttet. Ein Toter / eine Leiche wäre zu solchen Reaktionen natürlich nicht mehr fähig.
In der Bundesrepublik wird die Empfehlung einer Vollnarkose gescheut, weil dann auch dem naivsten Laien klar
werden würde, dass der angeblich "tote" Organ-Spender in Wirklichkeit noch gar nicht tot ist.
"Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende aufklärten, bekämen wir keine
Organe mehr!" (PROF. DR. RUDOLF PICHLMAYR [†], Organspende – Die verschwiegene Seite)
5)
"Hirn-Tod" durch die "Hirntod-Diagnose" oder "Waterboarding für
Schwerverletzte"
Der Schlüssel zur Organ-Entnahme ist die Diagnose des "Hirn-Todes", aber die
Maßnahmen der Diagnose selber können den "Hirn-Tod" herbeiführen! Die wichtigsten
Voraussetzungen sind zwei klinische Untersuchungen, zwischen denen laut Gesetz mindestens zwölf
Stunden liegen sollen. Dazu gehören rabiate "Tests", die den Patienten und potentiellen
Organ-Spender schwerstens schädigen und sogar zum "Hirn-Tod" führen können.
Einer dieser "Tests" besteht darin, dem Patienten vier Grad kaltes Wasser in die Gehörgänge
zu spülen.
Kaltes Wasser in den Gehörgängen ist für das Gehirn das Signal, dass der Körper in
eiskaltes Wasser gefallen ist, und zugleich meistens mit einem Schock verbunden, der mit dem Verlust des
Gleichgewicht-Sinnes und der Orientierung einhergeht. Dabei können vorgeschädigte Menschen
"bösartige Herz-Rhythmus-Störungen" erleiden, so der Notfall-Mediziner PROF. DR.
MANFRED BLOBNER. Und ein Schwerverletzter ist ja wohl sehr schwer vorgeschädigt…
Zweitens wird durch Wasser in den Gehörgängen der sog. "Tauch-Reflex"
ausgelöst, denn wassergefüllte Gehörgänge sind für das Gehirn ein Indikator
(Anzeiger) für das Untertauchen des Körpers (s. o.). Beim Tauch-Reflex wird durch die Stimulation
(Erregung) des nervus parasympathicus die Atmung zum Stillstand gebracht, der Herzschlag verlangsamt und der
Blutkreislauf zentralisiert, das heißt, das Blut wird aus den Extremitäten abgezogen und auf die
Durchblutung, also Versorgung der lebenswichtigen inneren Organe konzentriert.
Doch der rabiateste "Test" ist der sog. "Apnoë-Test", mit dem festgestellt werden soll,
ob der meist bewusstlose Patient auch ohne künstliche Beatmung weiteratmet bzw. selbsttätig zu
atmen beginnt. Der "Apnoë-Test" ist der für die Organ-Mafia heikelste Moment, denn der potentielle
Organ-Spender kann dabei tatsächlich sterben – doch dann sind seine Organe nicht mehr brauchbar! Daher werden
"notfalls" sogar Wiederbelebungsversuche vorgenommen – aber nicht, um den Patienten zu retten,
sondern um ihn am wirklichen Sterben zu hindern!
Beim "Apnoë-Test" wird dem unfreiwilligen, wehr- und hilflosen "Probanden" die
künstliche Beatmung bis zu zehn Minuten (sic!) entzogen, und das oft dreimal hintereinander! Dieses
"Waterboarding für Schwerverletzte", wie GERHARD WISNEWSKI diese
Guantanamo-Folter-Methode (zu)treffend nennt, macht das Erleben des Ertrinkens für das Gehirn und damit
für den Patienten perfekt. Diese kontra-produktive und kontra-indizierte "Diagnose-Maßnahme"
beeinträchtigt nach Aussagen vieler Ärzte die mögliche Erholung eines hirnverletzten Patienten
schwer und kann sogar zu dem (erwünschten…??) "Hirn-Tod" führen!
Denn bekanntlich erleidet das menschliche Gehirn schon nach wenigen Minuten ohne Sauerstoff-Versorgung
schwerste, teilweise irreparable Schäden. Wenn man bis zu zehn Minuten wartet, ob nach dem Aussetzen
der künstlichen Beatmung eine Spontan-Atmung einsetzt, bedeutet das nichts anderes, als dass man das
Gehirn des potentiellen Organ-Spenders wissentlich, wenn nicht vorsätzlich absterben lässt! Und wenn
man das dann auch noch dreimal hintereinander macht, dann kann man natürlich einfach, leicht und schnell
einen "Hirn-Tod" "diagnostizieren" – den man in vielen Fällen wohl selber erst
herbeigeführt hat!
(Übrigens sahen die Harvard-Kriterien ursprünglich auch das Testen des Rückenmarks vor;
das wurde aber bald wieder aufgegeben, weil hier jeder "Hirn-Tote" Reflexe zeigt…)
Der (angestrebte…??) "Hirn-Tod" könne durch Behandlungs-Fehler bei der Diagnose entstehen
oder bei Schwellen-Patienten gar absichtlich / vorsätzlich herbeigeführt werden, zitiert GERHARD
WISNEWSKI den Arzt PROF. DR. ACHIM JAECKEl vom Deutschen Medizin Forum.
EEG: Lizenz zum Ausschlachten
Neben den eben beschriebenen "Tests" ist eine weitere Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben:
die Ableitung, Messung und Aufzeichnung der Hirn-Ströme, das Elektro-Enzephalo-Gramm 6) (EEG;
von enzephalon, griech.: Gehirn, u. graphein, griech.: schreiben). Ein EEG ist z. B. dann
vorgeschrieben, wenn zwischen den klinischen "Tests" weniger als zwölf Stunden liegen. Aber ein
EEG kann und darf auch unabhängig davon, also ohne diese "Tests", als vermeintlicher
"Beleg" oder "Beweis" eines sogenannten "Hirn-Todes" herangezogen werden.
(»Vermeintlich« deshalb, weil erfahrungsgemäß etwa 60 % [sechzig Prozent] der angeblich
"Hirn-Toten" wieder zu Bewusstsein kommen können.)
Kouml;nnen die Ärzte also mit oder ohne die oben beschriebenen "Tests" ein EEG mit
Null-Linie vorweisen, brauchen sie im Wesentlichen nur noch die Angehörigen des Schwerverletzten, des
potentiellen Organ-Spenders, dazu überreden, einer Organ-Entnahme zuzustimmen. Meist ist es in dieser
Extrem-Situation aus einleuchtenden Gründen ziemlich einfach und leicht, die unter Schock stehenden
Angehörigen zu "bequatschen" (GERHARD WISNEWSKI) und mit (pseudo-)
"moralischen" (Pseudo-) "Argumenten" psychologisch unter Druck zu setzen.
Bezeichnend und verräterisch sowie wiederum strafrechtlich relevant ist es allerdings, dass immer wieder
vorgeschriebene EEGs aus dem maßgeblichen Dokument der Akten, dem Hirntod-Protokoll,
verschwinden. Doch ohne aktenkundigen "Nachweis" des "Hirn-Todes" hätten die
Organ-Entnahmen von Rechts wegen gar nicht durchgeführt werden dürfen!
Auch kommt es offenbar nicht selten vor, dass die Angehörigen für die Abnahme eines EEGs
des Verletzten ohne Angabe von Gründen aus dem Zimmer geschickt werden, und dass diese Abnahme, die
normalerweise 20 Minuten dauert, sich über anderthalb Stunden erstreckt…
Das alles ist, sehr zurückhaltend formuliert, äußerst suspekt (verdächtig)… GERHARD
WISNEWSKI spricht denn auch in Bezug auf das EEG von einer "Lizenz zum Ausschlachten".
Lizenz zum Töten oder Mord durch Organ-Entnahme
Es ist zugleich auch eine"Lizenz zum Töten" (GERHARD WISNEWSKI), denn
noch ist der potentielle Organ-Spender ja nicht tot – getötet wird er erst durch die Organ-Entnahme:"
Der Organismus stirbt während der Operation (Explantation) im Rahmen der Kochsalz-Durchspülung
des Kreislauf-Systems ab", zitiert WISNEWSKI den Bonner Hirn-Forscher PROF. DR. DETLEF LINKE. Die
Zeitschrift "Der Theologe" fasst die Aussagen der weltweiten Ethik-Kommissionen zusammen:
"Tot ist keiner von ihnen; alle werden zum Zwecke der Organ-entnahme getötet."
7) Zahlreiche internationale Ärzte wie z. B. der britische Kardiologe PROF.
DR. DAVID EVANS sprechen es denn auch klipp und klar aus: "Organentnahme ist Mord."
Einem lebendem Menschen Organe zu entnehmen ist in der Tat nichts anders als Mord.
Mit "tödlicher" Sicherheit ist davon auszugehen, dass es in der Transplantations-Industrie nicht
nur "Unregelmäßigkeiten" auf der Seite der Organ-Empfänger gibt. (Vgl. die
jüngsten Transplantations-Skandale in Göttingen, Leipzig und Münster, wo reiche und prominente
potentielle Organ-Empfänger auf den Wartelisten nach oben bzw. vorne manipuliert wurden.) Ein
Medizin-Betrieb, der auf der Seite der Empfänger manipuliert, manipuliert erst recht auch auf der Seite der
Spender, unterstellt GERHARD WISNEWSKI dem medizinisch-industriellen Komplex organisierte Kriminalität.
Und das ist dann oft gleichbedeutend mit "heimtückischer Tötung aus niederen
Beweggründen" – das ist nach § 211 StGB die Definition von Mord 8):
"Denn entweder wird beim »Hirntod« ein wenig nachgeholfen. Oder ein Mensch, der in Wirklichkeit gar
nicht »hirntot« ist, wird zur Tötung durch Organentnahme freigegeben." (GERHARD WISNEWSKI,
"Organspende: Vorsicht, Mord!",
23. 07. 2012, KOPP ONLINE)
Organ-Spender: Potentielles Schlachtvieh
"Was aber ergibt es für einen Sinn, einen Patienten sterben zu lassen oder zu töten, um
einen anderen zu retten?" fragt WISNEWSKI zu Recht und gibt gleich auch die richtige Antwort:
"Medizinisch natürlich gar keinen. Den Unterschied macht allein das Geld: Die horrenden Summen,
die für Transplantationen fließen." (GERHARD WISNEWSKI, a. a. O.)
Es geht, wie heute immer und überall, wieder einmal nur um Geld, Gewinn und Profit. Dafür gehen
die Transplantations-Mediziner buchstäblich über Leichen – die Leichen der Organ-Spender: "Jeder
Spender ist potenzielles Schlachtvieh." (GERHARD WISNEWSKI, a. a. O.)
"Der Markt der Transplantations- und Pharma-Industrie ist Milliarden von Euro schwer"
schreibt der Sachbuch-Autor RICHARD FUCHS in seinem Buch "Eine Kurzgeschichte des
»Hirntodes«". Laut FUCHS betrugen die Fall-Pauschalen für Transplantationen im Jahr 2011 je nach
Organ und Aufwand zwischen € 18.000 und € 215.000. Doch dabei bleibt es nicht.
Das Immun-System des Empfängers muss mit synthetisch-allopathischen Medikamenten künstlich
unterdrückt werden, sonst würde es das fremde Organ abstoßen. Der Markt für diese sog.
"Immun-Suppressiva", die übrigens auch als sog. "Zytostatika" in der
zynisch sog. Chemo-"Therapie" bei Krebs-Patienten eingesetzt werden (sic!), beträgt nach
FUCHS 1,6 Milliarden Euro pro Jahr. Trotzdem kommt es immer wieder zu Abstoß-Reaktionen, die weitere
Transplantationen notwendig machen, für die wieder neue Organe gebraucht werden.
Aber auch das ist noch nicht alles. Die Spender-Organe "halten" im Durchschnitt lediglich sieben
Jahre. Danach werden ein neues Organ und eine erneute Transplantation notwendig. Ein Fremdorgan-Empfänger
braucht also bis an sein Lebensende beliebig oft ein neues Organ. Zusätzlich braucht er lebenslang
Medikamente gegen Pilze und Mikro-Organismen, die sonst seinen Organismus wegen seines künstlich
unterdrückten Immun-Systems befallen würden. Ein Transplantations-Patient hat einen zwangsläufigen
Monats-Verbrauch an Medikamenten in Höhe von mehreren Tausend Euro! Diese ständige massive
Einnahme von Medikamenten kann wiederum weitere seiner eigenen Organe schädigen, die dann ebenfalls im
Rahmen einer weiteren Transplantation "ausgetauscht" werden müssen. Eine Goldgrube für
Transplantations- und Pharma-Industrie und ein "Perpetuum Mobile" des Profits! Genannt werden
müssen hier insbesonders Eurotransplant und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO).
Der rechtliche Aspekt
Zwei Jahre nach Erfindung der willkürlichen Definition des "Hirn-Todes" wurde in den Kommentar
des Strafgesetzbuches (StGB) eine ergänzende Änderung eingefügt, nach der "die bisherige
Definition des Todeszeitpunktes aufzugeben und dieser zu fixieren ist auf die totale Zerstörung des
Gehirns".9) ("Ich mach´ mir meine Welt, so wie sie mir gefällt…")
Aber es gibt trotzdem noch etliche Verletzungen und Verstöße gegen Recht und Gesetz: Die amtliche
Todes-Bescheinigung (Leichenschauschein / Totenschein) nennt als Zeitpunkt des "Todes" das Datum
und die Uhrzeit, die im Hirntod-Protokoll angegeben sind. Das amtliche Dokument des Totenscheins sagt also
eindeutig aus, dass es sich ab diesem Zeitpunkt offiziell um eine "Leiche" handelt. Doch eine Leiche /
ein Toter ist per Gesetz ausdrücklich vor der "Störung der Totenruhe" und der
"Leichenschändung" geschützt (§ 168 StGB)!
Hier nun die Beschreibung der Organ-Entnahme: Der Körper des unglücklichen "Spenders"
wird vom Hals bis zum Schambein mittels Skalpell, Säge, Hammer und Meisel mit brachialer Gewalt
aufgetrennt. (Es geht nicht ohne Gewalt!) Die beiden entstehenden Körperhälften werden aufgeklappt,
so dass sie eine Art "Wanne" bilden, die mit 15 Liter eiskalten Wassers gefüllt wird. Die Organe
werden mit einer 4° Celsius kalten N&auuml;hrlösung durchspült; das Blut wird abgesaugt. Die
Chirurgen legen bei schlagendem Herzen (sic!) die Organe frei und präparieren sie für die Entnahme.
Bei dieser Arbeit an dem aufgeschnittenen, klaffenden Körper des (lebenden!) "Spenders"
schwappt die zugefügte Flüssigkeit über. Der Boden wird deshalb mit Tüchern ausgelegt;
die Ärzte stehen bis zu den Knöcheln in Blut und Wasser.
Wenn das keine "Störung der Totenruhe" und keine "Leichenschändung" ist,
dann brauchen wir diese Paragraphen des Strafgesetzbuches nicht mehr! (Eine testamentarische Verfügung,
seine eigenen sterblichen Überreste nach dem [realen] Tod an Tiere zu verfüttern, ist dagegen
"ungültig"! Mehr Bigotterie und Heuchelei des Gesetzgebers sind nicht mehr möglich!)
Handlungen an einem Menschen dürfen nur mit dessen Einwilligung vorgenommen werden (ohne
Unterschrift des Patienten darf z. B. nicht operiert werden!). In Notfällen und bei Kindern, Unmündigen
und Bewusstlosen muss "zum Wohle des Patienten" und nach dessen "mutmaßlichen
Willen" gehandelt werden ("Geschäftsführung ohne Auftrag"). Bei den "Tests"
zur "Hirntod-Diagnose" handelt es sich zweifelsfrei um einen Patienten, aber es liegt kein Notfall vor.
Außerdem wird nicht zum Wohle des Patienten (Spenders), sondern zum Wohle unbekannter Dritter
(Empfänger) gehandelt. Damit sind die Straftatbestände der (gefährlichen) Körperverletzung
(evtl. mit Todesfolge) (§ 223 StGB), der Verletzung des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2
Abs. 2 Satz 1 GG) und des Verstoßes gegen Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in
der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 beschlossenen Fassung erfüllt.
Mit der Befragung der Angehörigen werden diese aufgefordert, etwas zu "spenden", das ihnen
gar nicht gehört (Organe eines Dritten). Zudem ist die Befragung auch rechtlich unzulässig: In dem
Artikel "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" des Baden-Württembergischen
Justiz-Ministeriums heisst es auf Seite 9: "Ein Bevollmächtigter kann an Ihrer Stelle nicht in eine
Organspende einwilligen." Dabei hat ein Angehöriger in der Regel nicht einmal den Status eines
Bevollmächtigten. Außerdem wird mit der Einwilligung der Angehörigen zur Organ-Spende ein
Vertrag zu Lasten Dritter (des "Hirntoten") geschlossen; solche Verträge aber sind de jure
sittenwidrig und somit null und nichtig, also unwirksam.
Vorsicht im Ausland!
Bei der "erweiterten Zustimmungs-Regelung" muss der potentielle Organ-Spender zu
Lebzeiten einer Organ-Entnahme persönlich schriftlich zugestimmt haben. Liegt keine schriftliche
Zustimmung vor, können Angehörige nach dem "mutmaßlichen Willen" des
Verunglückten / Verletzten oder Sterbenden entscheiden. Diese Regelung gilt derzeit noch in folgenden
Ländern: der Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Irland,
Island, Litauen, Malta, den Niederlanden, Rumänien, der Schweiz u. der Türkei.
Bei der "Widerspruchs-Regelung" wird der Verunglückte / Verletzte oder Sterbende
automatisch (!) zum Organ-Spender, wenn er einer Organ-Entnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich
schriftlich widersprochen hat! Die Angehörigen haben in diesem Fall kein Widerspruchs-Recht!
Diese Regelung gilt bereits in folgenden Ländern: Italien, Luxembourg, Österreich, Polen, Portugal,
der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Die "Widerspruchs-Regelung" kann allerdings mit dem Einspruchs-Recht der Angehörigen
verbunden sein, wie es in Belgien, Finnland, Norwegen und Russland derzeit noch der Fall ist.
Achtung: In Bulgarien gilt noch nicht einmal die "Widerspruchs-Regelung"! Dort gilt
ohne Ausnahme die sogenannte "Notstands-Regelung": Bei jedem Verunglückten /
Verletzten oder Sterbenden kann und darf entnommen werden, was jeweils "dringend benötigt"
wird! (Es sollte also jeder, der sicher gehen will, einen Bogen um Bulgarien machen!)
Übrigens können sich die Bestimmungen jederzeit ändern; daher stets aktuell informieren!
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt, den entsprechenden
Organspende-Ausweis bei seinen persönlichen Papieren und zusätzlich ein Beiblatt in der Sprache des
entsprechenden Landes bei sich zu tragen. In Österreich kann und sollte man sich in das
Widerspruchs-Register (www.goeg.at/de/Widerspruchsregister)
eintragen lassen, auch und vor allem als Ausländer. Der Verfasser empfiehlt außerdem, unbedingt einen
speziellen Nicht-Organ-Spende-Ausweis auszufüllen und, im Ausland zusammen mit dem Beiblatt, stets bei
sich zu tragen sowie ein Doppel bei einem Notar oder bei Verwandten zu hinterlegen! (Es kann sinnvoll sein,
zusätzlich "HIV-positiv" / "AIDS" oder auch "Hepatitis C" als vorgebliche
Erkrankungen in den Ausweis einzutragen…) Solche Ausweise können von dem Verein "Kritische
Aufklärung über Organtransplantation" (KAO e. V.)
– www.initiative-kao.de – sowie über die Seiten
www.transplantation-information.de und
www.organwahn.de bezogen oder dort ausgedruckt werden. Denn sonst könnte das Horror-Szenario
billiger B-Movies zur Wirklichkeit und damit zum Albtraum werden: bei lebendigem Leibe, bei (vollem) Bewusstsein,
gefesselt und angeschnallt auf dem OP-Tisch, ohne Betäubung und ohne Schmerzmittel ausgeweidet und
ausgeschlachtet, das heißt, im OP-Saal ermordet zu werden.
"Jeder, der sich zur Organspende bereit erklärt hat oder dessen Angehörige nach seinem
»Tode« dem zustimmen; jeder, der in einem Land »stirbt«, in dem die sog. Widerspruchsregelung gilt, ohne dass
er seinen Widerspruch dort hat registrieren lassen, muss wissen, dass nach seinem »Tode« nur lebend-frische
Organe entnommen und transplantiert werden können, nicht leblose Organe einer Leiche."
(GEORG MEINECKE, Organspende – »Ja« oder »Nein«. Eine Entscheidungshilfe; Hervorheb. d. d. Verf.)
Norbert Knobloch
Anmerkungen:
Ein Mensch wird nach seinem Tode um acht bis fünfzehn Gramm leichter und "nimmt" einen
Teil seines Blutes "mit". (Das stimmt mit den Aussagen des Tibetischen Totenbuches und des
Alten Testamentes der Bibel überein: "Des Leibes Leben ist in seinem Blut"
[3. Buch Mosis, Kapitel 17, Vers 11]) Der Schweizer Diplom-Ingenieur und Heiler MARTIN FRISCHKNECHT alias
ROLF CARSON nimmt daher an, dass das Blut ein Teil der Seele ist. (Das ist der Grund dafür, dass die
"Zeugen Jehovas" Blut-Transfusionen selbst zur Lebensrettung ablehnen und verweigern.)
Folgendes ist laut MARTIN FRISCHKNECHT wissenschaftlich nachgewiesen: Wer bei optimaler Gesundheit Blut
gespendet hat, aber danach an irgendeiner Infektion erkrankt, dessen von ihm getrenntes Spender-Blut weist die
gleiche Infektion auf! (Das erklärt die vermeintlich "unerklärlichen" Übertragungen von
Krankheiten selbst bei total fachgerechter Abnahme, Behandlung und Lagerung von Spender-Blutkonserven!)
(Nach ROLF CARSON, Zukunftschance Gesundheit, Günter Albert Ulmer Verlag, Tuningen 2009, S. 185)
Der französische Heilpraktiker JEAN-CLAUDE ALIX vom Naturheilzentrum Buchweizenberg in
Solingen-Ohligs im Bergischen Land schreibt in seinem Buch "Es geht um Ihr Blut", dass PROF.
DR. CHRISTIAAN BARNARD, der südafrikanische Pionier der Herz-Transplantation (erste Verpflanzung des
Herzens eines Toten [!] am 3. Dez. 1967; der Empfänger überlebte eben deswegen nur 18 Tage), bei
seinen Patienten gravierende negative Veränderungen ihrer Persönlichkeiten registrierte. Und Anfang
2000 ging ein geradezu mysteriöser Fall durch die amerikanische Presse: Ein junges Mädchen, das ein
fremdes Herz implantiert bekommen hatte, litt jede Nacht unter Albträumen. Sie erlebte, dass sie erstochen
wurde. Es stellte sich heraus, dass der Spender ihres neuen Herzens tatsächlich ermordet, und zwar
erstochen worden war. Der Traum war so klar, dass die Polizei nach der Beschreibung des Mädchens den
Täter / Mörder ergreifen konnte, der anschließend die Tat / den Mord sogar gestand. (Nach
JEAN-CLAUDE ALIX, Es geht um Ihr Blut, Spurbuchverlag, Baunach 2009, S. 113 / 114)
Der Buch-Autor PIERRE DE FORÊT, der willentlich "Reisen" in die geistige Welt unternehmen kann,
schreibt: "Ich möchte an dieser Stelle den Hinweis geben, dass die Entnahme von Transplantaten
aus seinem Körper von jedem Verstorbenen als Horrorszenario erfahren wird. Es widersprach selbst bei
vorangegangener eigener Zustimmung seiner Vorstellung, dass er als geistiges Wesen vollkommen bewusst
beobachten würde, wie sein Körper ausgeschlachtet wird. Sieht nun der Verstorbene, wie seinem
Körper Organe entnommen werden, dann durchleidet er Vernichtungsängste, die nur mit euren
religiösen Vorstellungen der Hölle verglichen werden können. Er wird das Ärzteteam in
seiner Wahrnehmung als seine eigenen Mörder identifizieren." (PIERRE DE FORÊT, "Im
Herzen der Wirklichkeit" und "Die Geburt der Seele"; zit. n. WERNER HANNE,
Organwahn. Der fatale Irrtum von der Heilung durch Fremdorgane, 3. Auflage, Juni 2013, S. 25, ©
WERNER HANNE, Mai 2012)
Abschließend noch einige intuitive Eingebungen, die eine spirituell entwickelte deutsche Frau hatte:
"Unter gemeinwohlorientierten Gesichtspunkten hätte die Neufassung des deutschen
Organtransplantations-gesetzes auf ein Verbot dieser medizinischen Intervention hinauslaufen müssen, da
immer nur wenige Menschen hiervon einen – fraglichen – Nutzen (Lebensverlängerung) haben und die
Mehrzahl der Versicherten diese teure Medizin mitfinanzieren muss, ganz abgesehen von den vielen unlösbaren
ethischen, sozialen, medizinischen und anderen Problemen, die mit der Organtransplantationsmedizin verbunden
sind."
Gerade weil so viele Menschen heute den Kontakt zu ihrer geistigen Heimat verloren haben, klammern sie
sich an jeden Strohhalm, der sie noch einige Wochen auf der Erde länger leben lässt. Sie können
ihr Schicksal nicht annehmen, weil der innere Zugang zu dem Wissen verlorengegangen ist, dass die Person nicht
stirbt, sondern in ihre jenseitige Heimat zurückkehrt."
"Kranke, die sich an die Hoffnung klammern, es möge endlich ein gesunder Mensch sterben,
damit sie mit dessen Herz, Leber oder Niere weiterleben können, handeln aus niederem Selbsterhaltungstrieb.
Niemand würde einer Organtransplantation zustimmen, wenn er all die Zusammenhänge sehen
könnte. Der unheilbar Kranke würde seinem Lebensende gefasst und oft sogar mit Freude
entgegensehen, weil ihm klar wäre, was am anderen Ende des Tunnels auf ihn wartet." (Aus dem
Buch "Am Anfang war das Wort", www.paulyverlag.de;
zit. n. WERNER HANNE, Organwahn, a. a. O., S. 24)
1) »Ischämie« (Blutleere) ist die Unterversorgung eines Gewebes mit
Sauerstoff. Dadurch kommt der zelluläre Stoffwechsel zum Erliegen, was bei entsprechender Dauer zum
Absterben der Zellen führt.
2) ANDREAS KIRCHMAIR, ehemaliger Präsident eines österreichischen
Patienten-Vereins; zit. n. WERNER HANNE, Organwahn. Der fatale Irrtum von der Heilung durch Fremdorgane,
3. Aufl., Juni 2013, S. 32; © 2012 W. H.
3) PROF. DR. KLAUS-PETER JÖRNS, Leiter des Instituts für
Religions-Soziologie der Theologischen Fakultät der Wilhelm-Humboldt-Universität Berlin
(www.dober.de/ethik-organspende/hirnarb.html);
zit. n. WERNER HANNE, Organwahn, a. a. O., S. 8 / 9; Anm. d. d. Verf.
4) Zit. n. WERNER HANNE, Organwahn, a. a. O., S. 7
5) PROF. DR. RUDOLF PICHLMAYR, ehemaliger Leiter der Abteilung
Transplantations-Chirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover, in: "Organspende – die
verschwiegene Seite"; zit. n. WERNER HANNE, Organwahn, a. a. O., S. 16
6) Ein Elektro-Enzephalo-Gramm (EEG) ist die graphische Darstellung der
Ableitung und Messung der elektrischen Aktivität des Gehirns (der "Hirn-Ströme") an der
Oberfläche des Kopfes.
7) Der Theologe, Nr. 17 (
www.theologe.de/theologe17.htm); zit. n. WERNER HANNE, Organwahn, a. a. O., S. 9
8) "Heimtücke& quot; ist erfüllt, wenn das Opfer
"arglos", d. h. ahnungs- und wehrlos ist; "niedere Beweggründe" sind z. B. Habgier,
Ruhmsucht oder die Verdeckung einer anderen Straftat. Arglosigkeit der Opfer (nicht aufgeklärte Spender)
und Habgier, evtl. auch Ruhmsucht der Täter (Ärzte) liegen bei Organ-Transplantationen meistens vor.
9) SCHÖNKE / SCHRÖDER, Strafgesetzbuch / Kommentar,
15. Auflage 1970; zit. n. WERNER HANNE, a. a. O., S.22
Quellen:
RICHARD FUCHS, Eine Kurzgeschichte des "Hirntodes",
www.oeptc.at/fachbereich/hirntod/Hirntod.html
RICHARD FUCHS, Tod bei Bedarf, Plenarprotokoll 13 / 99 vom 19. 04. 1996
WERNER HANNE, Wer profitiert von Organtransplantationen?, in: "mehr wissen, besser
leben", 30. April 2012;
WERNER HANNE, Organwahn. Der fatale Irrtum von der Heilung durch Fremdorgane, 3. Auflage,
Juni 2013, © WERNER HANNE, Mai 2012; siehe auch www.organwahn.de
GEORG MEINECKE, Organspende – »Ja« oder »Nein«. Eine Entscheidungshilfe
GERHARD WISNEWSKI, "Organspende: Vorsicht, Mord!", 23. 07. 2012, KOPP ONLINE, "Ende der Täuschungen von Organspendern gefordert", Pressemitteilung von
KAO e. V. (Verein für Kritische Aufklärung über Organtransplantation),
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?Aktion=jour_pm&r=504238
Stimme und Gegenstimme (S & G) Handexpress, Ausgabe 31 / 12: "Zu Organspende",
CH-9428 Walzenhausen, "Wozu Hirntote noch in der Lage sind",
http://www.diagnose-hirntod.de/?p=219#more-219
"Achtung Urlaub!",
http://krankenkassen.de/ausland/organspende/
www.organspendeinfo.de/Information/studien-und-gesetz/gesetz/
Kommentar von Rudolf Passian zum Thema Organentnahme/Organraub
http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/gerhard-wisnewski/organspende-vorsicht-mord.html;
© G. WISNEWSKI
www.anti-zensur.info